WIR SCHLIESSEN

Liebe Kunden,

Ich werde zum ende dieses Monats meinen Betrieb einstellen.

Noch offene Bestellungen werden noch ausgeliefert.

Ab 23.02.24 bis 29.02.24 findet ein Räumungsverkauf in unserem Lager statt.

Räumungsverkauf in unserem Lager bis zu 50% Rabatt (Rabatt nur vor Ort)

Öffnungszeiten:

Fr. 23.2. 13.00 Uhr bis 18 Uhr

Sa. 24.2. 9.00 Uhr bis 13 Uhr

26.2 bis 29.2. 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 07354 58 69 296  Birkenweg 9, 88486 Kirchberg-Sinningen

Dieser handgeschmiedete Rosenbogen ist ein echtes Schmuckstück, mit dem Sie in Ihrem Garten einen glanzvollen Akzent setzen können. Als Eingangspforte zu Ihrem Grundstück nimmt dieser Torbogen mit Tür jeden Ihrer Gäste warmherzig in Empfang. Ohne Tür können Sie das Stück für eine stilvolle Unterteilung verschiedener Gartenbereiche nutzen, zum Beispiel zwischen Rasenfläche und Blumenbeet. Die detailreichen Rosenranken mit filigranen Blüten und kleinen Blättern versprühen dabei auch im Herbst oder gar im Winter eine liebevolle Atmosphäre in Ihrem Garten, die zum entspannten Verweilen einlädt.

Rosenbogen mit liebevoller Gestaltung

Der Rahmen des Rosenbogens besteht aus Volleisen und ist aus Vierkant-Stangen mit einer Größe von 15 x 15 Millimetern zusammengesetzt. Verziert ist der Bogen mit sechs Rosen, die je aus einer ausgearbeiteten Blüte und sechs Blättern an einem s-förmig gewundenen Stiel bestehen. Das Tor ist optional und trägt an beiden Flügeln fünf senkrecht verlaufende Streben. Schwarzer Schmiedelack veredelt die gesamte Oberfläche.

Die genauen Maße des Bogens

Insgesamt ist der Rosenbogen 220 Zentimeter hoch und 150 Zentimeter breit. Seine Tiefe liegt bei 30 Zentimetern. Auf Wunsch ist auch ein Rosenbogen mit individuellen Maßen möglich.

Maße des Rosenbogen

Der Rahmen besteht aus 15x15mm Vierkantstahl "kein Rohr"

Höhe ca. 220 cm
Breite ca. 150 cm
Tiefe ca. 30 cm

Oberflächenbehandlungen Schwarzer Schmiedelack. Andere Farben auf Anfrage.

Speditionsartikel

Rosenbogen nach Maß

Gerne fertigen wir Ihnen den Bogen auch nach Ihren Maßen und wünschen an. Lassen Sie uns hierzu einfach ein Mail mit den gewünschten Maße zukommen, wir erstellen Ihnen dann ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,

- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,

- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und

- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder

- Mehrwegverpackungen.

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden. Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe abgeben.

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