WIR SCHLIESSEN

Liebe Kunden,

Ich werde zum ende dieses Monats meinen Betrieb einstellen.

Noch offene Bestellungen werden noch ausgeliefert.

Ab 23.02.24 bis 29.02.24 findet ein Räumungsverkauf in unserem Lager statt.

Räumungsverkauf in unserem Lager bis zu 50% Rabatt (Rabatt nur vor Ort)

Öffnungszeiten:

Fr. 23.2. 13.00 Uhr bis 18 Uhr

Sa. 24.2. 9.00 Uhr bis 13 Uhr

26.2 bis 29.2. 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 07354 58 69 296  Birkenweg 9, 88486 Kirchberg-Sinningen

Rosenbögen aus Stahl, Schmiedeeisen

Blühende Kletterrosen an einem Rosenbogen ist ein schöner Willkommensgruß für Ihre Gartenbesucher.
Der Rosenbogen muss nicht Zwangsläufig mit Kletterrosen bepflanzt werden Geißblatt oder eine Clematis machen an der Rankhilfe auch eine gute Figur.
Rosenbögen werden in der Regel aus Holz oder Stahl hergestellt. Stahl hat aber gegenüber Holz einige Vorteile, denn es handelt sich um einen sehr robusten und haltbaren Werkstoff.

Rosenbogen nach Maß!

Wir fertigen Ihnen Ihren Rosenbogen nach Maß.

Ob Aus Stahl, Edelstahl oder Schmiedeeisen. lackiert, verzinkt, pulverbeschichtet oder einfach rostig
Bei der Gestaltung Ihres Rosenbogens sind fast keine Grenzen gesetzt. Ob der Rosenbogen mit Tür oder ausgefallenen Verziehrungen versehen wird spielt für uns keine Rolle. Lassen Sie Ihrer Fantasie bei der Gestaltung freien Lauf.

Senden Sie uns einfach eine Anfrage mit einer Skizze oder einer genauen Beschreibung an info@gartendekoration-walser.de und wir lassen Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot zukommen.

Es wurden keine Produkte gefunden, die Ihren Auswahlkriterien entsprechen.

* Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. Versand

Rosenbogen in verschiedenen ausführungen

Unsere Rosenbögen erhalten Sie in verschiedenen Ausführungen. Ein Rosenbogen mit einfachem Rahmen ist im Normalfall die günstigere Variante, wobei Rosenbögen mit doppeltem Rahmen stabiler und standhafter sind. Sie eignen sich auch besser für Rosenbögen mit Tür. Da der Rosenbogen das gewicht der Tür durch den doppelten Rahmen besser tragen kann und nicht in Schräglage gerät.

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,

- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,

- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und

- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder

- Mehrwegverpackungen.

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden. Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe abgeben.

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