WIR SCHLIESSEN

Liebe Kunden,

Ich werde zum ende dieses Monats meinen Betrieb einstellen.

Noch offene Bestellungen werden noch ausgeliefert.

Ab 23.02.24 bis 29.02.24 findet ein Räumungsverkauf in unserem Lager statt.

Räumungsverkauf in unserem Lager bis zu 50% Rabatt (Rabatt nur vor Ort)

Öffnungszeiten:

Fr. 23.2. 13.00 Uhr bis 18 Uhr

Sa. 24.2. 9.00 Uhr bis 13 Uhr

26.2 bis 29.2. 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 07354 58 69 296  Birkenweg 9, 88486 Kirchberg-Sinningen

8 Eck Pavillon aus Schmiedeeisen.

Durchmesser ca. 300 cm
Höhe ca. 290 cm.
Die Seitenwände haben eine Höhe von 200 cm.
Durchgangshöhe ist ca. 192cm
Gesamtgewicht ca. 270 Kg.
Mit insgesamt 280 S-Schnörkel.

Der Pavillon ist aus Rundmaterial sowie Vierkantmaterial hergestellt. Es handelt sich hierbei um Vollmaterial keine Rohre. Durch die sehr stabile Bauweise wird der Pavillon aus Schmiedeeisen Ihnen sehr lange Freude bereiten. Die Oberfläche ist unbehandelt der Pavillon wird rostig. Wir bieten Ihnen diesen Eisenpavillon auch in Verzinkter Ausführung an.

Der Zugang zum Pavillon erfolgt über einen Eingang die anderen 7 Seiten sind geschlossen. Gerne fertigen wir Ihnen den Pavillon aus Schmiedeeisen aber auch mit mehreren Eingängen oder in anderen Maßen an. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf und wir unterbreiten Ihnen ein kostenloses Angebot.

Es werden alle benötigten Schrauben zur Montage mitgeliefert.

Speditionsartikel

Der Artikel wird auf Bestellung gefertigt. Die Lieferzeit beträgt ca. 6 - 8 Wochen

Pavillon aus Schmiedeeisen

Artikelnummer: 1581
Maße: 8 eck Pavillon aus Schmiedeeisen. Durchmesser ca. 300 cm Höhe ca. 290 cm. Gesamtgewicht ca. 270 Kg. Mit insgesammt 280 S-Schnörkel.
Sonstiges:
Lieferung: Spedition

8 eck Pavillon aus Schmiedeeisen. Durchmesser ca. 300 cm Höhe ca. 290 cm. Gesamtgewicht ca. 270 Kg. Mit insgesammt 280 S-Schnörkel.

2.799,90 € ()

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Kann nicht in folgende Länder geliefert werden:

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Skizze Grundriss Pavillon

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,

- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,

- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und

- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder

- Mehrwegverpackungen.

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden. Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe abgeben.

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